Kostenfaktor Verpackungsgesetz

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Das deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die vorherige Verpackungsverordnung abgelöst. Das VerpackG verfolgt das Ziel, die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle zu erhöhen und die Menge an Verpackungsmüll insgesamt zu reduzieren.

Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass sie ab einer bestimmten an Endverbraucher in Umlauf gebrachten Verpackungsmenge prüfungspflichtig sind. Die Bedeutung dieses Gesetzes wird sehr häufig unterschätzt, was zu hohen Kosten und empfindlichen Strafen führen kann.

 

„Die Grenzwerte der Prüfungspflicht, mögen zunächst hoch erscheinen, werden aber z.B. von Onlinehändlern sehr schnell erreicht, was die Notwendigkeit einer sorgfältigen Beachtung unterstreicht.“     so W. Holger Schmidt Wirtschaftsprüfer bei addValue.

 

Nachfolgend möchte ich auf einige der Kernpunkte und Regelungen des Verpackungsgesetzes näher eingehen:

  • Produktverantwortung: Hersteller und Vertreiber sind dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen umweltfreundlich gestaltet sind und effizient recycelt werden können. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.
  • Registrierungspflicht: Hersteller, die verpackte Waren für den deutschen Markt produzieren oder in den deutschen Markt einführen, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Die ZSVR (LUCID) ist eine von der Regierung eingerichtete Einrichtung, die die Einhaltung des Verpackungsgesetzes überwacht.
  • Lizenzierung von Verpackungen: Hersteller und Vertreiber müssen ihre Verpackungen bei einem oder mehreren dualen Systemen lizenzieren lassen, die die Rücknahme, Sortierung und das Recycling der Verpackungen organisieren. Die Gebühren für die Lizenzierung basieren auf der Menge und Art der Verpackungen.
  • Datenmeldung: Unternehmen sind verpflichtet, Daten über die Art und Menge ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen an die Zentrale Stelle zu melden. Diese Daten müssen auch den dualen Systemen zur Verfügung gestellt werden, bei denen die Verpackungen lizenziert sind.
  • Recyclingquoten: Das VerpackG setzt spezifische Recyclingquoten für verschiedene Materialien fest, die über die Jahre hinweg ansteigen. Hersteller und Vertreiber müssen sicherstellen, dass die von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungen die gesetzlich vorgeschriebenen Recyclingquoten erfüllen.
    Bußgelder: Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen des Verpackungsgesetzes können Unternehmen mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden. Dies soll die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und ein hohes Maß an Umweltschutz gewährleisten. <br>

 

Prüfungspflicht

Die Prüfungspflicht im Rahmen des deutschen Verpackungsgesetzes hängt von den in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen ab. Unternehmen, die Verpackungen in den Umlauf bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sind verpflichtet, ihre Daten bezüglich der Verpackungsmengen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu melden. Für bestimmte Mengenschwellen sind diese Unternehmen zudem verpflichtet, ihre Daten durch einen registrierten Prüfer (z.B. Wirtschaftsprüfer) prüfen zu lassen.

Aktuell sind die Mengenschwellen für die Prüfungspflicht wie folgt festgelegt:

  • Glasverpackungen: ab 80.000 Kilogramm pro Jahr
  • Papier, Pappe, Karton (PPK): ab 50.000 Kilogramm pro Jahr
  • Leichtverpackungen (z.B. Kunststoff, Metall, Verbundstoffe): ab 30.000 Kilogramm pro Jahr

 

Maßnahmen zur Reduzierung der Verpackungs- und Meldemengen

Ein Händler kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Menge der in Umlauf gebrachten Verpackungen zu reduzieren und somit den Anforderungen des Verpackungsgesetzes besser zu entsprechen sowie potenzielle Kosten zu minimieren. Hier sind einige effektive Strategien:

  • Optimierung der Verpackungsgröße: Passen Sie die Größe der Verpackungen so genau wie möglich an das Produkt an, um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden und Material einzusparen.
    Wiederverwendung von Verpackungen: Fördern Sie die Wiederverwendung von Verpackungen, sowohl intern als auch bei Ihren Kunden. Dies kann durch Rücknahmesysteme oder Anreize zur Rückgabe von Verpackungen geschehen.
  • Wahl nachhaltiger Materialien: Entscheiden Sie sich für Verpackungsmaterialien, die umweltfreundlich und leicht recycelbar sind, wie Papier, Pappe oder biobasierte Kunststoffe.
  • Reduzierung der Materialvielfalt: Beschränken Sie die Vielfalt der verwendeten Verpackungsmaterialien, um die Recyclingfähigkeit zu erhöhen und die Komplexität der Entsorgung zu verringern.
  • Vermeidung unnötiger Verpackungselemente: Verzichten Sie auf nicht notwendige Komponenten wie zusätzliche Umverpackungen, Füllmaterialien oder Dekorationen.
  • Innovative Verpackungslösungen: Erwägen Sie den Einsatz von Mehrwegverpackungen oder innovativen Verpackungskonzepten, die eine geringere Umweltbelastung darstellen.
  • Kundenkommunikation: Informieren Sie Ihre Kunden aktiv über umweltfreundliche Verpackungsalternativen und fördern Sie das Bewusstsein für die Reduzierung von Verpackungsmüll.
  • Kollaboration mit Lieferanten: Arbeiten Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammen, um die Verpackung bereits an der Quelle zu reduzieren und umweltfreundlichere Alternativen zu entwickeln.
  • Optimierung der Logistik: Überprüfen Sie Ihre Logistik- und Lieferkettenprozesse, um die Notwendigkeit zusätzlicher Verpackungen durch effizientere Transportmethoden und -wege zu minimieren.

 

  • Sendungen innerhalb Deutschlands: Bei der Meldung müssen nur die Sendungen innerhalb Deutschlands berücksichtigt werden. Sendungen ins Ausland müssen eventuell im jeweiligen Zielland deklariert werden. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall eine gesonderte Betrachtung, da Grenzwerte z.T. deutlich von deutschen Werten abweichen können und auch die Strafen bei Fehlverhalten empfindlich sein können. Es leuchtet sicher ein, dass ein Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit in einem anderen europäischen Staat zeit- und kostenintensiv sein kann.
  • Retouren reduzieren die zu meldenden Verpackungsmengen und müssen nicht deklariert werden. Aber auch Retouren sind zu entsorgen und Unternehmen sollten darüber einen Nachweis führen.

Neben den oben genannten Maßnahmen gibt es weitere wichtige Ansätze, um die Kosten zu steuern:

  • Die Prüfung der Vertragsbedingungen des Entsorgungspartners oder Systemanbieters kann erhebliche Unterschiede in den Kosten aufdecken. Es lohnt sich, diese Bedingungen genau zu vergleichen und zu verhandeln.
  • Kann die Prüfungspflicht nicht vermieden werden, ist ein sorgfältiges Controlling zur korrekten Mengenermittlung essenziell. Dies umfasst die Berücksichtigung von Retouren und den Sendungsanteil ins Ausland. Ein Controlling ist wegen der Meldepflicht an die ZSVR immer zu empfehlen.
    Insbesondere bei hohen Sendungsmengen ins Ausland kann der Rückgriff auf spezialisierte Dienstleister sinnvoll sein, um die Einhaltung der Regelungen im Zielland sicherzustellen.

Durch die Implementierung dieser Maßnahmen können Sie nicht nur die Menge der in Umlauf gebrachten Verpackungen reduzieren, sondern auch zur Nachhaltigkeit beitragen und langfristig Kosten einsparen. Zudem verbessert Sie so Ihr Unternehmensimage bei umweltbewussten Verbrauchern.

Sprechen Sie mich sehr gerne an. Ich freue mich auf unseren Austausch.

Stephan Lichtenstein

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