Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Einbeziehung der AGB
Meine AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von meinen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkenne ich nicht an, es sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Meine AGB gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von meinen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers meine Dienstleistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführe.
Meine AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 (1) BGB. Meine AGB gelten für künftige Aufträge auch dann, wenn sie nicht nochmals schriftlich einbezogen werden.
§ 2 Auftragserteilung
In der Regel wird ein Auftrag schriftlich erteilt. Bei ständiger Geschäftsbeziehung wird die Geltung dieser AGB im Voraus vereinbart, auch wenn ein Auftrag formlos erteilt wird.
Ist der Auftrag als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann Stephan Lichtenstein dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers
Um Stephan Lichtenstein das für die professionelle Beratung wesentliche klare Verständnis von der Ausgangslage und den Zielvorstellungen des Auftraggebers zu verschaffen, wird der Auftraggeber alle diesbezüglichen Fragen, die dieser zur Umsetzung seiner Beratungsleistungen benötigt, über das Unternehmen, seine rechtlichen Verhältnisse, Strukturen, Mitarbeiter, Mandantenbeziehungen und die wettbewerbliche Situation möglichst rechtzeitig, vollständig und zutreffend beantworten. Stephan Lichtenstein wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.
In diesem Rahmen wird der Auftraggeber auch ungefragt über solche Umstände informieren, die nach dem Verständnis des Auftraggebers für die Beratung von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber wird alles Erforderliche tun, um eine erfolgreiche Arbeit von Stephan Lichtenstein zu ermöglichen, insbesondere wird er Stephan Lichtenstein alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
Von Stephan Lichtenstein etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Auftraggeber unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden Stephan Lichtenstein unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
§ 4 Beratungshonorar und Nebenkosten, Vergütung
Ist ein Honorar nicht ausdrücklich vereinbart, stehen Stephan Lichtenstein die sonst verwendeten üblichen Tagessätze zu.
Nebenkosten sind vom Auftraggeber gesondert entsprechend der Vereinbarung zu bezahlen. Ist eine bestimmte Höhe der Nebenkosten nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Auftraggeber Nebenkosten in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars von Stephan Lichtenstein für den Einsatz von Research und Büro, für Reisen, Aufenthalte und Dokumentationen zu bezahlen.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im vereinbarten Honorar eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die Rechnungen von Stephan Lichtenstein sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Sofern eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beglichen worden ist, bin ich berechtigt, die Fortführung des Auftrags bei Fortbestand des Vergütungsanspruches einzustellen. § 615 BGB ist entsprechend anzuwenden.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragverhältnis beruht.
§ 5 Leistungszeit
Der Beginn der von mir angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller gemäß § 3 für meine Leistungserbringung relevanten Vorfragen voraus.
Die Einhaltung meiner Verpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so bin ich berechtigt, den von mir insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 6 Leistungshindernisse
Soweit für das Projekt vorgesehene Mitarbeiter von Stephan Lichtenstein aufgrund von Krankheit ausfallen, ist Stephan Lichtenstein berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung, maximal jedoch 4 Wochen hinauszuschieben. Für den Fall einer darüber hinausgehenden Verhinderung dieser Mitarbeiter ist Stephan Lichtenstein berechtigt, vergleichbar kompetente Mitarbeiter zu betrauen.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung meines Auftrags wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen mich, die Erfüllung meiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben, oder vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, von denen Stephan Lichtenstein unmittelbar oder mittelbar betroffen ist.
§ 7 Haftung
Stephan Lichtenstein wird den erteilten Auftrag sorgfältig und qualifiziert mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmanns durchführen. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen oder betrieblichen Erfolg oder die Erreichung bestimmter Unternehmensziele, wie z. B. für bestimmte Gewinn- oder Umsatzziele, für die Verhinderung oder Begrenzung von Verlusten.
Beanstandungen an der Leistung von Stephan Lichtenstein sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen in schriftlicher Form geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen, z. B. fehlerhafter Dokumentation, Rechen- oder Planungsfehlern ist Stephan Lichtenstein nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur erneuten Leistung berechtigt. Die Nacherfüllung ist für den Auftraggeber kostenlos.
Stephan Lichtenstein haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern meine Leistung auf einer von mir zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden eines meiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist mir zuzurechnen. Außer im Falle einer von mir zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung ist meine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Unsere Haftung – welcher Art auch immer – außer für vorsätzliches und/oder grob fahrlässiges Verhalten meiner Berater oder sonst in irgendeiner Weise für mich tätigen Personen ist in ihrem Umfang nach oben in jedem Fall durch die Höhe des für den Auftrag vereinbarten Honorars begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Stephan Lichtenstein verjähren spätestens nach Ablauf von 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
§ 8 Abwerbung
Der Auftraggeber und Stephan Lichtenstein verpflichten sich wechselseitig, während der Auftragsdurchführung und 2 Jahre nach ihrer Beendigung keine für den anderen Vertragspartner als Berater, Angestellter oder Mitglied der Geschäftsleitung Tätigen einzustellen oder durch Dritte einstellen zu lassen sowie zur Einstellung aufzufordern oder auffordern zu lassen. Diese Unterlassungspflicht umfasst auch die Beschäftigung als freier Mitarbeiter oder anderer Formen der Geschäftsbesorgung sowie hierauf gerichtete Verträge.
§ 9 Datenspeicherung
Daten des Auftraggebers, die im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung entstehen, werden, soweit sie auf elektromagnetischen Medien verarbeitet und gespeichert sind, nach den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Die Daten verbleiben ausschließlich im Geschäftsbereich des Unternehmensberaters.
§ 10 Nutzungsüberlassung von Rechenprogrammen
Sofern Stephan Lichtenstein im Rahmen des Beratungsvertrages Rechenprogramme auf der Basis von Excel oder Open Access erstellt, z. B. zur Unterstützung von Planungs- oder Controlling-Prozessen, werden diese Programme dem Kunden zur Eigennutzung überlassen und ein entsprechender Datenträger übergeben.
Der Kunde darf das Rechenprogramm in seinem Geschäftsbetrieb nutzen. Eine Vervielfältigung ist nur zulässig, soweit dies für die Benutzung des Programms notwendig oder zu Sicherungszwecken erforderlich ist.
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Rechenprogramm zu verhindern und dafür geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Verkauf und die Weitergabe in jeder Form an Dritte sind untersagt.
Stephan Lichtenstein behält unbeschadet der Nutzungseinräumung alle Rechte an dem Rechenprogramm. Der Kunde anerkennt das geistige Eigentum und Know-How von Stephan Lichtenstein an dem Rechenprogramm.
Mit Abschluss des Beratungsprojektes ist der Beratungsvertrag erfüllt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Support und Update des Rechenprogramms, es sei denn, hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.
§ 11 Geheimhaltung
Stephan Lichtenstein wird alle vom Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über das Unternehmen, seine Mandantenbeziehungen und seine Mitarbeiter strikt vertraulich behandeln, soweit diese Informationen nicht ohnehin allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge beim Auftraggeber, die Stephan Lichtenstein anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 12 Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Krefeld.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Auseinandersetzungen aus dem Vertragsverhältnis und seiner Durchführung ist Gera.